Ich bin als Psychologischer Psychotherapeutin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) mit einer Arztnummer (LANR) eingetragen, und verfüge über eine Kassenzulassung zur Abrechnung mit gesetzlichen sowie mit privaten Krankenkassen.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Notwendig dafür ist, das Einlesen ihrer Gesundheitskarte zu jedem neuen Quartalsanfang. Bringen Sie diese Bitte zu jedem neuen Quartalsanfang mit!
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
In der Regel erstatten Privatkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie, die abhängig von ihrem Vertrag ist, den Sie mit ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse über Art und Umfang der Kostenübernahme vor Therapiebeginn, da das Antragsverfahren je nach Vertragslage unterschiedlich gehandhabt wird. Dabei richtet sich die Honorarhöhe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Als Selbstzahler spielen für Sie die bürokratischen Antragstellungen und eine Antragstellung mit Diagnosen für Kostenträger oder evtl. begrenztes Stundenkontigent keine Rolle. Dabei richtet sich die Honorarhöhe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Der Vorteil liegt darin, dass wir sofort zeitnah und ohne Formalitäten mit der Beratung beginnen können.
Paartherapie
Paarberatungssitzungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Daher werden die Kosten in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Die Dauer und Häufigkeit der Beratungssitzungen richtet sich nach dem persönlichen Bedarf.
SMOKEX®-Methode (Raucherentwöhnung)
SMOKEX®-Methode ist nicht billig, aber dafür wirksam und gut! Die Höhe der Behandlungskosten nach der SMOKEX®-Methode richtet sich nach dem Stand der vorgegebenen Lizenzvereinbarungen. ( siehe www.smokex.de ), jedoch im Einzelfall und Lebenssituation verhandelbar.
SMOKEX®-Methode ist keine Kassenleistung. Die Rechnung können Sie beim Finanzamt einreichen und steuermindernd als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.